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Kreditformen und ihre Unterschiede

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Ein Wohnkredit ist kein Privatkredit und alle beide sind auch kein Konsumkredit. Wir verraten Ihnen, worin sich die üblichsten Kreditformen unterscheiden und warum es nicht einerlei ist, wofür man sich entscheidet.


Der Wohnkredit

Wer Eigentum (eine Immobilie) will, braucht dazu meist eine Finanzierung. Denn die wenigsten haben den notwendigen Batzen Geld am Konto liegen. Dann ist die Rede vom sogenannten WOHN-/ bzw. HAUS-KREDIT. Dieser ist ein sogenannter „HYPOTHEKAR-KREDIT“ und wird durch das Hypothekar- und Immobilienkredit-Gesetz (HIKrG) geregelt.


Der Hypothekar- bzw. Wohnkredit…
  • ist für die Finanzierung von Liegenschaften (Kauf, Errichtung, Sanierung, Umbau, Zubau).
  • fängt bei € 50.000,- aufwärts an.
  • ist fix, variabel oder als gemischte verzinstes Finanzierungsmodell möglich.
  • wird durch die Eintragung ins Grundbuch besichert.
  • hat eine verhältnismäßig lange Laufzeit.
  • ist in der Regel ein ANNUITÄTEN-Darlehen (also mit laufender Tilgung).
  • hat durch die Besicherung meist günstigere Konditionen.


Der Privatkredit

Auch innerhalb der Kreditformen muss eine feine Unterscheidung getroffen werden. Nämlich beim Privatkredit. Die einen meinen damit nämlich:

  1. den Kredit einer Bank an eine Privatperson: Richtig ist für diese Bedeutung aber der Begriff „Konsumkredit“. Andere meinen damit den
  2. Privatkredit als einen Kredit einer privaten Person an eine andere private Person: In diesem Fall ist keine Bank involviert. Also wenn beispielsweise Verwandte Geld verleihen.


Der Privatkredit (2.)
  • ist eine Alternative, wenn die Bank aufgrund einer schlechten Bonität den Kredit ablehnt.
  • dient häufig selbständig Erwerbstätigen als einzige Möglichkeit einer Finanzierung aufgrund des nicht vorhersehbaren Einkommens.
  • hängt in Zinshöhe, Laufzeit und Ratenhöhe vom Kreditnehmer ab.
  • bedarf keiner Bonitätsprüfung.
  • zeichnet sich meist durch einen niedrigeren Zinssatz aus (im Familienverband auch oft zinslos).
  • wird im Fall einer weiteren Finanzierung über die Bank nicht berücksichtigt und mindert damit nicht die Bonität des Antragstellers.
  • braucht eine solide Vertrauensbasis zwischen den Parteien.
  • hat den Vorteil einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung.
  • hat natürlich auch keine Bearbeitungsgebühr (BAG).
  • schützt den Kreditnehmer auf keiner gesetzlichen Grundlage. Private müssen sich nicht an Verbraucherschutzvorschriften halten.
  • gilt für den Verleiher als gewerbliche Tätigkeit. Er muss das verliehene Geld somit auch entsprechend versteuern (bei Zinserträgen Kapitalertragssteuer, ohne Zinserträge Schenkungssteuer)


Der Konsumkredit

Unter den üblichen Kreditformen ist vor allem der Konsumkredit berühmt. Er ermöglicht die Finanzierung von Konsumgütern oder Dienstleistungen – jedoch nicht von Immobilien! Es entscheidet also der Verwendungszweck über die Kreditform und damit über Laufzeit, Rate und Kondition. Unter Konsumkredite fallen demnach Finanzierungen, deren Gegenstand keine Sicherheit für die Bank darstellt. Besonders beliebt sind Konsumkredite beispielsweise bei der Anschaffung eines neuen Autos, kostspieligen Fernreisen, Schmuck oder kostspielige Elektro- und Unterhaltungsgeräte. Konsumkredite dienen der Anschaffung von Konsumgütern. Diese werden wiederum unterschieden zwischen Verbrauchs- (Nahrungsmittel, Brennstoffe, etc.) und Gebrauchsgütern (Hausrat, KFZ, etc.).

Der Konsumkredit
  • dient nicht-gewerblichen und rein privaten Zwecken.
  • ist streng zweckgebunden.
  • kann nur für Ver- und Gebrauchsgüter in Anspruch genommen werden.
  • ist meist mittelfristig angelegt (zwei bis sechs Jahre Laufzeit).
  • hat einen Rahmen bis etwa € 50.000,- (im Normalfall bewegt er sich zwischen € 20.000,- bis € 25.000,-).
  • ist auch bei längeren Laufzeiten zu besichern (beispielsweise durch das angeschaffte KFZ).
  • erfordert im Zweifelsfall auch eine (stille) Lohn- und Gehaltsabtretung an die Bank.
  • ist in der Regel ein Ratenkredit.


Kreditformen-Fazit

Jede der genannten Kreditformen dient einem ganz bestimmten Zweck. Und das aus gutem Grund! Die Finanzierung einer Liegenschaft durch einen Konsumkredit ist beispielsweise eine Schnapsidee. Einerseits durch die deutlich höheren Zinsen aufgrund der nicht vorhanden Besicherung. Andererseits auch aus juristischen Aspekten, da Konsumkredite dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) unterstehen. Immobilienfinanzierungen hingegen dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG). Abgesehen davon spielt die Bonität oder der Eigenmittel-Anteil eine ebenso große Rolle, wenn es um die Konditionsgestaltung geht. Insofern ist die vertragliche Ausgestaltung eines Konsumkredits mit einem Wohnkredit nicht zu vergleichen.

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