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Der Kreditvertrag und seine Bestandteile

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Der Kreditvertrag ist das Regelwerk einer jeden Finanzierung und beinhaltet nicht nur alle notwendigen Informationen rund um die Finanzierung, sondern gibt auch rechtliche Sicherheit. Er ist eine Urkunde und damit Rechtsgrundlage für das vereinbarte Kreditgeschäft. Im Bankwesengesetz geregelt, muss er zwischen Verbraucher und Kreditinstitut zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Nur so werden im Zweifelsfall Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Doch was sind jetzt die wesentlichen Bestandteile eines Kreditvertrages?

 

Kreditvertrag: Wesentliche Vertragsbestandteile lt. Bankwesengesetz (BWG)

 

Vertragspartner

Wie in jedem rechtsgültigen Vertrag werden die beiden Vertragspartner, also Kreditnehmer und -geber in genauem Wortlaut und mit richtiger Anschrift angeführt. Bei Firmen ist der Firmenwortlaut übrigens aus dem Firmenbuchauszug zu verwenden.

 

Kreditart

Die Kreditart muss im Kreditvertrag genau definiert sein. So kann aus einem geplanten Wohnkredit am Ende kein Konsumkredit werden oder aber umgekehrt. Für das Kreditinstitut ist die Art des Kredits auch im weiteren Verlauf ausschlaggebend, beispielsweise im Bereich Besicherung oder Grundbuch bzw. Pfandrecht. Insofern muss aus dem Kreditvertrag Zweck und Nutzung ganz klar und eindeutig hervorgehen.

 

Kreditbetrag

Der Kreditvertrag weist den Kreditbetrag in zwei unterschiedlichen Beträgen aus. Einerseits als sogenannter „Gesamtkreditbetrag“. Dieser inkludiert sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit entstehen. Der Gesamtkreditbetrag ist gleichsam auch jener Betrag, der vollständig zurückgezahlt werden muss. Andererseits als den sogenannten „Auszahlungsbetrag“. Dieser versteht sich abzüglich sämtlicher Nebenkosten.

 

Verwendungszweck

Neben der genauen Definition der Kreditart muss auch der genaue Verwendungszweck im Kreditvertrag ausgewiesen sein. Etwa der Erwerb einer Liegenschaft, Sanierung, Renovierung, Um- oder Zubau oder aber eine Umschuldung.

 

Laufzeit und Zinsen

Natürlich spielen auch Laufzeit und Zinsen im Kreditvertrag eine gewichtige Rolle. Das Gesetz verpflichtet daher alle Zinsen und Entgelte explizit im Kreditvertrag festzuhalten. Darunter fällt natürlich auch Beginn und Ende der Laufzeit oder aber die Ratenhöhe. Selbstverständlich muss im Zuge dessen der Nominalzins, inklusive aller Kreditnebenkosten (Effektivzins), als auch Verzugs- und Überziehungszinsen oder aber Pönal-Vorschriften ganz klar geregelt sein.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die sogenannte „Zinsgleitklausel“. Aus ihr geht hervor, wie der Zinssatz festgelegt wird und unter welchen Voraussetzungen er sich ändern kann. Die Zinsgleitklausel besagt aber auch, wo der Kunde die Richtigkeit der Änderungen überprüfen kann.

 

Zusätzliche Kosten

Unterschriftsbeglaubigungen beim Notar, Eintragung der Hypothek und Schätzgebühren sind einmalige Kosten im Zuge einer Kreditverbindlichkeit und müssen rechtlich genauso angeführt werden.

 

Sicherheiten

Apropos Hypothek! Ein weiterer zwingender Bestandteil im Kreditvertrag ist natürlich die Angabe der Sicherheiten, die dem Kreditinstitut im Gegenzug zur Verfügung gestellt werden. So darf die Eintragung der Bank in die Hypothek der zu finanzierenden Liegenschaft natürlich nicht fehlen!

 

Sonstige Bestimmungen im Kreditvertrag

Auch der Konsumentenschutz hat im Kreditvertrag ein Wörtchen mitzureden. Etwa zum Thema Rücktrittsrecht, Ehegattenbestimmungen im Trennungsfall oder aber datenschutzrechtliche Erläuterungen.

 

Fazit

Der Kreditvertrag ist auf jeden Fall ein komplexes Gebinde fachspezifischer Themen und sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Einmal unterschrieben, ist er nur schwer rückgängig zu machen. Zu unterschätzen ist auch nicht das Beiwerk, welches so ein Vertrag erfordert. Beispielsweise eine rechtsgültige Pfandurkunde, Wechselwidmungserklärungen, Verpfändungserklärungen, Ehegattenbestimmungen u. d. gl. Wir empfehlen allen, sich für die Kreditsuche, als auch die Abwicklung professionelle Unterstützung zu suchen. Kostenlos und unabhängig prüfe ich für Sie bereits eingeholte Angebote oder aber kümmere mich darum, dass Sie das wirklich beste Angebot am Markt bekommst. EINFACH TERMIN VEREINBAREN!

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